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🇨🇭

Switzerland · CH · 69035003

Vydura ODT

ReimbursedCat BATC N02CD06

Last synced from BAG Spezialitätenliste (Switzerland) on

Identification

Manufacturer
CountryCH (Switzerland)
ATC codeN02CD06
DispensingB
ReimbursedYes
SourceBAG Spezialitätenliste (Switzerland)
Last synced6/4/2026

Packs · 1

  • gtin
    7680690350031
    Blist 16 Stk
    CHF 377.3

Annotations

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Die Erteilung der Kostengutsprache hat eine Dauer von 18 Monaten abzudecken (zeitlich durchgehend, kann nicht fragmentiert werden).<br>\\nDie Diagnosestellung, die Verordnung von VYDURA und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch eine/n Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie erfolgen.<br>\\nEs werden max. 16 Schmelztabletten pro Monat vergütet.<br>\\n<br>\\nKriterien der Erstverschreibung:<br>\\nVYDURA wird nicht für die Behandlung einer chronischen Migräne gemäss ICHD-3 vergütet.<br>\\nVYDURA wird zur Behandlung erwachsener Patienten und Patientinnen mit während mindestens eines Jahres vorbestehender episodischer Migräne (Baseline: Mindestens 8 Migränetage jedoch weniger als 15 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate mit Aura oder mit starker Schmerzintensität kombiniert mit starker Übelkeit/Erbrechen oder stark beeinträchtigender Photophobie oder Phonophobie) vergütet.<br>\\n<br>\\nDie Patienten und Patientinnen müssen auf mindestens zwei prophylaktische Therapien mit einem Betablocker, Kalziumantagonisten, Antikonvulsivum oder Amitriptylin, die je während mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden, unzureichend angesprochen haben. Ein unzureichendes Ansprechen gilt als belegt, wenn nach 3-monatiger Behandlung mit einem Migräneprophylaktikum keine Reduktion der Migränetage um mindestens 50% gegenüber Therapiebeginn erzielt wurde.<br>\\nODER<br>\\nBei den Patienten und Patientinnen sind alle oben aufgeführten Migräneprophylaktika (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) kontraindiziert.<br>\\nODER<br>\\nDie prophylaktischen Therapien (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) mussten aufgrund von belegten, klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden.<br>\\n<br>\\nAuf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden:<br>\\n-\\tDokumentation der Therapiedauer vor der Behandlung mit VYDURA und des unzureichenden Ansprechens der Prophylaktika (z.B. anhand der Krankengeschichte oder Migränetagebuch)<br>\\n-\\tVor Therapiebeginn: Migränetagebuch mindestens ab 3 Monate vor Therapie mit VYDURA<br>\\n-\\tNach Therapiebeginn: Migränetagebuch nach 3, 6 und 12 Monaten der VYDURA Therapie.<br>\\n<br>\\nKontrolltermine:<br>\\nKontrolle nach 3 Monaten:<br>\\nDie Behandlung mit VYDURA darf, basierend auf einer Kontrolle durch die/den Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie, 3 Monate nach Therapiebeginn nur dann fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit VYDURA reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann.<br>\\n<br>\\nKontrolle nach 6 Monaten:<br>\\nDie Behandlung mit VYDURA darf, basierend auf einer erneuten Kontrolle durch den Facharzt FMH der Neurologie, 6 Monate nach Therapiebeginn nur dann fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit VYDURA um mindestens 50% reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann. Die Reduktion um mindestens 50% der Migränetage ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers schriftlich zu melden.<br>\\n<br>\\nTherapiefortführung nach 3 respektive 6 Monaten:<br>\\nFalls eine Therapie mit VYDURA nach 3 oder 6 Monaten infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden muss, werden sämtliche weitere Behandlungsversuche mit VYDURA oder anderen CGRP-Inhibitoren (unabhängig vom Verabreichungsweg) nicht mehr erstattet.<br>\\n<br>\\nAbsetzen der Therapie:<br>\\nInnerhalb 12-18 Monate nach Therapiebeginn muss die Therapie abgesetzt werden. Der Absetzversuch muss vor Ablauf der Kostengutsprache durchgeführt werden.<br>\\nErleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie einen Rückfall (mindestens 8 Migränetage in 30 Tagen), kann eine Wiederaufnahme der bisherigen Therapie erfolgen. Die dafür bereits bestehende Kostengutsprache behält bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Falls ein Therapiewechsel auf einen anderen CGRP-Rezeptor-Antagonisten oder auf eine andere CGRP-Inhibitor Therapie (unabhängig vom Verabreichungsweg) vorgesehen ist, muss eine neue Kostengutsprache für 18 Monate beantragt werden.<br> \\nTritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.<br>\\n<br>\\nAbsetzen der Therapie im weiteren Verlauf und Erneuerung Kostengutsprache:<br>\\nIm weiteren Verlauf muss eine Therapiepause wie oben angegeben eingehalten werden. Ein Absetzversuch muss vor Ablauf der Kostengutsprache durchgeführt werden. Nach dem Absetzversuch kann der/die Patient(in) die Therapie mit Gepanten oder CGRP- Antikörper (unabhängig vom Verabreichungsweg) wieder aufnehmen, wenn er/sie die Kriterien erneut erfüllt. Dies kann solange fortgesetzt werden, wie die Therapie noch notwendig und wirksam ist. Bei jeder neuen Kostengutsprache muss der/die Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie den erfolgten Absetzversuch an die Krankenversicherer bestätigen.<br>\\n<br>\",\"costApproval\":null,\"indication\":\"21646.01\",\"isNew\":true,\"limitationCode\":null,\"points\":null,\"priceModel\":null,\"title\":null,\"validFrom\":\"2026-06-01\",\"validTo\":\"2029-05-31\"}]",
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